Die EAP ist eine Rehabilitationsmaßnahme, welche das Ziel hat, Patienten nach Arbeits- oder Wegeunfällen schnell wieder in das private und berufliche Leben zurückzuführen. Statt einer stationären Rehabilitationsmaßnahme kommen die Patienten ambulant zu uns und erhalten hier die notwendigen Therapien.
Die Therapie umfasst mindestens 2 Stunden täglich über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Behandlungseinheiten und -dauer werden an den Patienten und sein Krankheitsbild angepasst. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist durch Verordnung des Durchgangsarztes möglich.
Ziel dieser Komplextherapiemaßnahme ist die bestmögliche Wiedereingliederung in Arbeit und Alltag. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Arzt, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Masseur und Sporttherapeut sichert dabei die optimale Erreichung der Therapieziele.
Bei der EAP werden Elemente aus den verschiedenen Bereichen der Physiotherapie individuell kombiniert, um einen optimalen Heilungsprozess zu erreichen. Hierzu gehören Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massagen und Lymphdrainagen, Physikalische Therapie (Wärme-, Kälte-, Elektrotherapie, Ultraschall etc.) und Medizinische Trainingstherapie. Bei Bedarf kann Ergotherapie ergänzt werden.
Kostenträger sind die gesetzlichen Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, private Krankenkassen sowie Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei. Die Verordnung für eine EAP-Maßnahme stellt der zuständige Durchgangsarzt aus, der in Verbindung mit dem Arbeitsunfall der behandelnde Arzt ist.