Entlassmanagement

Wir kümmern uns

Im Rahmen geänderter gesetzlicher Vorgaben werden Patienten und Angehörigen noch besser für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt. Bereits bei der Aufnahme in das Klinikum Dahme-Spreewald stimmen wir mit gemeinsam mit den Patienten oder Angehörigen den zu erwartenden Unterstützungsbedarf für die Versorgung nach der Krankenhausentlassung ab und informieren über die Möglichkeiten des Entlassmanagements.

Unsere Experten beraten zur Organisation der häusliche Krankenpflege, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung. Bei Bedarf kann bis zur Überbrückung bis zu nächsten Termin beim Hausarzt ein Rezept zur Versorgung mit Medikamenten oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Mit Einverständnis des Patienten/Angehörigen informieren wir die weiterversorgenden Einrichtungen über notwendige Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit mit den weiterversorgenden Einrichtungen, den Kranken- und Pflegekassen  unterstützen wir zudem die  Antragstellungen zur nahtlosen ambulanten Weiterbehandlung.

Öffnungszeiten und Kontakt:

  • Montag bis Freitag, 09:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag, 10:00 bis 14:00 Uhr

Telefonnummer:

  • Achenbach-Krankenhaus    
    Tel.: 03375 288-0    
    Fax: 03375 290694
  • Spreewaldklinik Lübben       
    Tel.: 03546 75-0   
    Fax: 03546 75-366

E-Mail: info@klinikum-ds.de

Zuzahlung

Krankenhauskosten
Als Mitglied oder Familienversicherter einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung der Krankenhauskosten direkt zwischen dem Klinikum und dem von Ihnen benannten Kostenträger. Als privat versicherter Patient können Sie selbstverständlich ebenfalls diesen Service nutzen. Bitte informieren Sie in diesem Fall unsere Mitarbeiterinnen der Zentralen Patientenaufnahme.

Zuzahlung

Gemäß § 39 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches V sind wir als Krankenhaus verpflichtet, von den Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen die Kostenbeteiligung für längstens 28 Tage im Kalenderjahr einzuziehen. Die Höhe der Zuzahlung beträgt seit 1. Januar 2004 bundesweit 10 Euro pro Tag. Das Krankenhaus leitet die Beträge an die Krankenkasse weiter.

Jeder Patient kann sofort nach Entlassung die Zuzahlung in Bar oder per EC/Kreditkarte zu den bekannten Kassen-Öffnungszeiten
Mo- Fr  08:00 – 13:00 Uhr
begleichen sowie auch seine Wahlleistungen bezahlen.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • bei Selbstzahlern
  • bei Heilfürsorgeberechtigten
  • bei Patienten der Sozialhilfe ohne Kassenzugehörigkeit
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • bei vor- und nachstationärer Behandlung
  • falls Sie bereits 28 Tage im laufenden Jahr im Krankenhaus waren

Arztbrief

Bei dem Entlassungsgespräch mit Ihrem Arzt erhalten Sie schriftliche Informationen (Arztbrief) über die durchgeführte Diagnostik und Therapie für den weiterbehandelnden Facharzt.
 
Falls keine spezielle Nachbehandlung erforderlich ist, erhält Ihr Hausarzt diesen Arztbrief.