Wahlärztliche Behandlung
Zu den häufigsten Wahlleistungen gehört die wahlärztliche Behandlung. Diese beruht auf der besonderen fachlichen Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte (in der Regel sind dies Chef- bzw. Oberärzte). Die konkrete Abrechnung für diese Leistung richtet sich nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie sollten sich erkundigen, ob und in welcher Höhe die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Das Team des Zentralen Belegungsmanagements unseres Krankenhauses erläutert hierzu gern Einzelheiten und beantworten Ihre Fragen.




