Zuzahlung
Krankenhauskosten
Als Mitglied oder Familienversicherter einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung der Krankenhauskosten direkt zwischen dem Klinikum und dem von Ihnen benannten Kostenträger. Als privat versicherter Patient können Sie selbstverständlich ebenfalls diesen Service nutzen. Bitte informieren Sie in diesem Fall unsere Mitarbeiterinnen der Zentralen Patientenaufnahme.
Zuzahlung
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen sind gemäß § 39 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches verpflichtet, für längstens 28 Tage im Kalenderjahr eine Eigenbeteiligung vom Beginn der Behandlung an das Krankenhaus zu zahlen. Der Betrag (10 Euro/Tag) wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Nach Ihrer Entlassung erhalten Sie auf dem Postweg eine Rechnung mit Einzahlungsbeleg.
… auch in der Notfallambulanz
Wenn Sie als Patient in die Notfallambulanz kommen, sind Sie ebenfalls zu einer Zuzahlung in Höhe von 10 Euro verpflichtet, auch wenn Sie die Quartalsgebühren bei Ihrem Hausarzt bezahlt haben. Auch dieser Betrag wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.




